Premiere für Sachsen-Anhalt: Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals Fachhochschule) kann die Hochschule Anhalt künftig neben Bachelor- und Masterabschlüssen auch den Doktorgrad vergeben. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat der Hochschule heute Abend offiziell das Promotionsrecht für die zwei Fachrichtungen „Life Science“ sowie „Architektur und Designforschung“ verliehen. Möglich wurde das durch eine Verordnung des Ministers, die vor gut drei Wochen in Kraft getreten ist und den Rahmen für die Übertragung des Promotionsrechts liefert.
Ermöglicht wurde die Promotionsverordnung durch das neue Hochschulgesetz des Landes aus dem Sommer 2020. Danach kann forschungsstarken Bereichen an den vier HAW des Landes oder Zusammenschlüssen verschiedener Hochschulbereiche das Promotionsrecht verliehen werden. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen mit gesteigerten Forschungsaktivitäten (in den o.g. Fachrichtungen der Hochschule Anhalt sind das insgesamt rund 20). Die Förderung und Betreuung der Doktoranden erfolgt in Promotionszentren, die entweder direkt an einer Hochschule oder hochschulübergreifend eingerichtet werden können. Damit ist Sachsen-Anhalt nach Hessen (2016) und Nordrhein-Westfalen (2019) das dritte Bundesland, in dem Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten können. Weiterlesen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung