In den letzten Monaten hat die Verbreitung von Online-Eventformaten bedingt durch die Corona-Krise enorm zugenommen. Sehr beliebt ist dabei die Verwendung der Bezeichnung “Webinar” für Angebote mit informativem Charakter. Doch Vorsicht! Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 markenrechtlich geschützt.
Rechtliche Konsequenzen bei der Verwendung des Begriffs sind zumindest nicht ausgeschlossen. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte von der Verwendung des Begriffs “Webinar” daher für eigene Event-Formate fürs Erste Abstand nehmen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Anhang. Unser Mitglied CMS Hasche Sigle widmet sich in dem Artikel den rechtlichen Konsequenzen bei der Verwendung des Begriffs “Webinar”. Sehr gern stehen Ihnen die Experten von CMS Hasche Sigle auch darüber hinaus für Informationen zum Thema zur Verfügung.
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