Die Bundesregierung hat am 09.09.2020 das GWB Digitalisierungsgesetz (10. GWB-Novelle) beschlossen. Zentraler Bestandteil des GWB Digitalisierungsgesetzes ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, die darauf zielt, den missbräuchlichen Einsatz von Marktmacht insbesondere durch große Digitalunternehmen besser erfassen und effektiver abstellen zu können. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung. Es schafft Entlastung und Rechtssicherheit bei der Fusionskontrolle.
Lesen Sie dazu auch den Fachbeitrag der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, Mitglied im Cluster IT Mitteldeutschland.